Die Europäische Union schreibt die schrittweise Reduzierung („Phase-Down“) von fluorierten Treibhausgasen (sogenannte F-Gase) um 79% bis 2030 vor. Gemäß den europäischen Verordnungen sind Anlagenbetreiber von Klima-/ Kälteanlagen und Wärmepumpen verpflichtet, die Dichtheit der Anlage sicherzustellen. Mittels der Verordnungen soll das Austreten von Kältemittel aus den Anlagen verhindert werden.
Die Verpflichtung richtet sich nach Füllgewicht und dem GWP-Wert (Global Warming Potential = Treibhauspotential) des jeweiligen Kältemittels der Anlage. Hieraus ergeben sich zudem unterschiedliche Prüfungsintervalle.
Prüfungsintervalle
CO2-Äquivalent pro Kältekreislauf | Prüfungsintervalle der Dichtheitskontrollen | |
ohne Leckagen-Erkennungssystem | mit Leckagen-Erkennungssystem | |
5-50 Tonnen | 12 Monate | 24 Monate |
50-500 Tonnen | 6 Monate | 12 Monate |
über 500 Tonnen | 3 Monate | 6 Monate |
Weitere Informationen zur F-Gase-Verordnung erhalten Sie beim Umwelt Bundesamt.
Unsere Mitarbeiter warten Ihre Anlage fachmännisch und erstellen Ihnen nach der Prüfung die erforderlichen Dichtheitsbescheinigungen. Des Weiteren führen wir für jede von uns betreute Anlage eine elektronische Dokumentation über die durchgeführten Wartungs- und Reparaturarbeiten.