Die Europäische Union schreibt die schrittweise Reduzierung („Phase-Down“) von fluorierten Treibhausgasen (sogenannte F-Gase) vor. Gemäß den europäischen Verordnungen sind Anlagenbetreiber von Klima-/ Kälteanlagen und Wärmepumpen verpflichtet, die Dichtheit der Anlage sicherzustellen. Mittels der Verordnungen soll das Austreten von Kältemittel aus den Anlagen verhindert werden.
Prüfungsintervalle
Weitere Informationen zur F-Gase-Verordnung erhalten Sie beim Umwelt Bundesamt.
Unsere Mitarbeiter warten Ihre Anlage fachmännisch und erstellen Ihnen nach der Prüfung die erforderlichen Dichtheitsbescheinigungen. Des Weiteren führen wir für jede von uns betreute Anlage eine elektronische Dokumentation über die durchgeführten Wartungs- und Reparaturarbeiten.