Dichtheitsprüfung

 

 

Die Europäische Union schreibt die schrittweise Reduzierung („Phase-Down“) von fluorierten Treibhausgasen (sogenannte F-Gase) um 79% bis 2030 vor. Gemäß den europäischen Verordnungen sind Anlagenbetreiber von Klima-/ Kälteanlagen und Wärmepumpen verpflichtet, die Dichtheit der Anlage sicherzustellen. Mittels der Verordnungen soll das Austreten von Kältemittel aus den Anlagen verhindert werden.

Die Verpflichtung richtet sich nach Füllgewicht und dem GWP-Wert (Global Warming Potential = Treibhauspotential) des jeweiligen Kältemittels der Anlage. Hieraus ergeben sich zudem unterschiedliche Prüfungsintervalle.

 

 

GWP-Werte gängiger Kältemittel:

R 134A = 1430

R 407C = 1774

R 410A = 2088

 

 

Prüfungsintervalle

CO2-Äquivalent pro Kältekreislauf Prüfungsintervalle der Dichtheitskontrollen
ohne Leckagen-Erkennungssystem mit Leckagen-Erkennungssystem
5-50 Tonnen 12 Monate 24 Monate
50-500 Tonnen   6 Monate 12 Monate
über 500 Tonnen   3 Monate   6 Monate

 

Weitere Informationen zur F-Gase-Verordnung erhalten Sie beim Umwelt Bundesamt.

 

Unsere Mitarbeiter warten Ihre Anlage fachmännisch und erstellen Ihnen nach der Prüfung die erforderlichen Dichtheitsbescheinigungen. Des Weiteren führen wir für jede von uns betreute Anlage eine elektronische Dokumentation über die durchgeführten Wartungs- und Reparaturarbeiten.