Hygieneinspektion von RLT-Anlagen

 

  

Für lüftungstechnische Anlagen in Arbeitsstätten gelten die Auflagen des Arbeitsschutzgesetztes. Demnach sind RLT-Anlagen regelmäßig auf eine ordnungsgemäße Funktion, welche neben dem sicheren Betrieb der Anlage eine gesundheitlich unbedenkliche Luftversorgung beinhaltet, zu prüfen. Die Auflagen des Arbeitsschutzgesetzes werden für RLT-Anlagen in der VDI-Richtlinie 6022 mit der Hygieneinspektion umgesetzt.

Die Hygieneinspektion gemäß VDI 6022 muss in regelmäßigen Abständen – alle zwei Jahre für Anlagen mit Luftbefeuchtung bzw. alle drei Jahre für Anlagen ohne Luftbefeuchtung – durchgeführt werden.

 

 

Aktueller Hinweis: Mitte 2017 erscheint das überarbeitete Blatt 1 der VDI 6022 als neuer Weißdruck.